Nachdem
die Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sorgfältig verpackt worden sind,
wird üblicherweise angenommen, dass während des Transports nicht viel
passieren kann. Diese Annahme ist nach wie vor begründet; jedoch sind
aufgrund der weltweit vorkommenden Terroranschläge viele Länder viel
wachsamer geworden und führen Stichproben und Kontrollen durch. Dies
bedeutet, dass die Umzugsgüter unter Umständen ohne Erlaubnis durch die
Eigentümer geöffnet werden können und es keine Gewähr gibt, dass die
Gegenstände mit der von einer professionellen Spedition verwendeten Sorgfalt
wieder verpackt werde. Schäden oder Brüche können die Folge sein. Eine
finanzielle Entschädigung für die verursachten Schäden seitens der
Zollbehörden zu erwirken erweist sich bei noch so emsigen Versuchen als
unmöglich. Aus diesem Grunde werden die Integrationsspezialisten die
umziehenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen über die geeignete Höhe und
Menge des erforderlichen Versicherungsschutzes beraten.
Bei
Ankunft in Deutschland werden die Umzugsgüter von den zuständigen
Zollbehörden abgenommen. Durch Unterschrift einer entsprechenden
Zollerklärung und einer bei der Stadtverwaltung vor Ort hinterlegten
notariellen Vollmacht kann sich Ihr(e) Mitarbeiter(In) darauf verlassen,
dass die Integrationsspezialisten diese Formalitäten für ihn oder sie
ordnungsgemäß erledigen werden.
Nachdem
die Umzugsgüter die Zollkontrollen bestanden haben, geschieht es häufig,
dass diese für eine kurze Zeit zwischengelagert werden müssen, bis der
einziehenden Person die Schlüssel für das neue Heim ausgehändigt werden. Die
Integrationsspezialisten sorgen dafür, dass der Hausstand bis zu dem Einzug
in die neue Wohnstätte sicher und sach- und fachgemäß gelagert wird.
Nun
könnte das neue Heim des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin örtlich so
gelegen sein, dass es für den Umzugswagen nur begrenzt zugänglich ist. In
diesem Fall müssen bei der zuständigen Behörde Sondergenehmigungen eingeholt
werden, um vor dem Haus parken zu dürfen. Auch darum kümmern sich Ihre
Integrationsspezialisten.
Sollte
es zu einem Schaden kommen und der damit unausweichlicher Notwendigkeit,
einen entsprechenden Schadensantrag zu stellen, können Sie zuversichtlich
sein, dass die Integrationsspezialisten die Betroffenen über die beste
Verfahrensweise beraten werden. Sie werden ihnen helfen, den Schadensantrag
zu stellen und den weiteren Verlauf der Schadensabwicklung auch weiterhin
verfolgen.
