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Führerschein Der ausländische Führerschein ist gültig für Touristen oder für häufige und kurze Besuche in Deutschland, unter der Voraussetzung, dass dieser Führerschein entweder in englisch oder deutsch gut lesbar ist. Wenn Ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen über einen solchen Führerschein nicht verfügen, ist es ratsam, vor der Einreise nach Deutschland einen internationalen Führerschein zu besorgen, entweder bereits zu dem Zeitpunkt der ersten Besichtigungsreise oder spätestens bei Einzug in den neuen Einsatzort. |
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Nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland wird ein Führerschein aus nicht europäischen Ländern ungültig. In Deutschland, wie in den meisten Ländern, ist der Tatbestand des Fahrens eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein eine Straftat, die eine Strafverfolgung mit sich zieht. Sollte der Fahrer oder die Fahrerin in einem Unfall verwickelt sein, ohne in dem Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, wird der Versicherungsschutz in den meisten Fällen verweigert. Dies kann große Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Anforderungen, die zur Erlangung eines in Deutschland gültigen Führerscheins erfüllt werden müssen, unterscheiden sich je nach Ursprungsland. Hier werden Ihre Integrationsspezialisten unter Zuhilfenahme von örtlichen Fahrschulen Unterstützung leisten, damit Ihre Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterinnen ihren ausländischen Führerschein gegen einen deutschen austauschen können.
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