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Arbeitserlaubnis
In
Deutschland gilt, dass alle Staatsangehörige aus allen Mitgliedsländern der
Europäischen Union (EU) das Recht haben, in jedem der Mitgliedsstaaten der
EU zu leben und zu arbeiten. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU
sind gehalten, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen und zu erhalten, bevor
sie mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Deutschland beginnen dürfen. Es
obliegt dem Arbeitgeber zu beweisen, dass die nach Deutschland versetzte
Person Fähigkeiten besitzt, die nicht vor Ort zu finden sind.
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