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Das
deutsche Steuersystem unterscheidet sich von dem vieler anderer Länder darin,
dass die Steuern auf regionaler und nicht auf nationaler Ebene gezahlt werden.
Die Anmeldung bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt ist die Voraussetzung, um eine
Steuerkarte von der zuständigen regionalen Steuerbehörde zu erhalten. Sowohl die
Eintragung beim Einwohnermeldeamt als auch die Beantragung der Steuerkarte
werden von uns stellvertretend für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
übernommen. Danach wird die Bescheinigung des Einwohnermeldeamts direkt an die
neu eingezogene Person zugestellt und die Steuerkarte an Ihre Personalabteilung
weitergeleitet.

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