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Aufenthaltserlaubnis
Deutsche
Staatsangehörige sind gehalten, ihren Personalausweis immer bei sich zu
tragen. Da viele andere Länder keine Personalausweise ausstellen, wird für
Bürger anderer Nationalitäten als Ersatz eine Aufenthaltserlaubnis gefordert.
Nicht deutsche Staatsbürger müssen ohne Ausnahme eine gültige
Aufenthaltserlaubnis haben. Staatsangehörigen aus Mitgliedsstaaten der EU
kann seitens der Einwanderungsbehörden die Aufenthaltserlaubnis im Regelfall
nicht verweigert werden. Für alle anderen Staatsbürger außerhalb
Deutschlands und der EU gelten besondere Regelungen.
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